Strauch Automobile GmbH
Wormser Str. 5, 64625 Bensheim, Tel.: 06251 - 33 90, Fax: 06251 - 67 793
Sehr geehrter Interessent,
aufgrund der jetzigen Novellierung des Fernabsatzgesetzes, haben wir beschlossen vorerst keinen Fernabsatz mehr anzubieten, bis alle rechtlichen Grundlagen dazu bei uns neu geschaffen worden sind. Unser Internetangebot, wo Sie es auch immer finden werden,
dient nur noch Ihrer Information über unser Lieferprogramm.
Am Telefon oder über sämtliche elektronische Medien (Email, Fax, Internet, usw.) findet kein Verkauf, sondern lediglich Beratung statt.
Um einen Kauf zu tätigen ist in unseren Verkaufsräumen in Bensheim ein schriftlicher Bestellantrag (kurz: Bestellung) abzuschließen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
In unseren Bestellanträgen für Neufahrzeuge, Tageszulassungen und Vorführwagen kommen ab dem 29.01.2019 die nachstehenden AGB zur Anwendung:
Die nachstehenden AGB gelten für den Verkauf von Neuwagen, Fahrzeugen mit Tageszulassung u. Gebrauchtwagen an unsere privaten und gewerblichen Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Es gelten ausschließlich die AGB des Verkäufers. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung zum Vertragsinhalt.
Lieferzeitangaben sind unverbindliche Angaben des Lieferanten des Verkäufers, die der Verkäufer unverbindlich an den Käufer weitergibt. Wird der Verkäufer an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihm oder bei seinem Lieferanten, z.B. durch Verkehrsstörungen, Streik, Modellwechsel, Produktionsstörungen jeglicher Art usw. verhindert, verlängert sich die Lieferfrist um weitere angemessene 6 Wochen. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er den Verkäufer bis spätestens vor Ablauf der verlängerten Frist schriftlich in Verzug setzt. Wenn der Käufer es versäumt den Verkäufer bis spätestens vor Ablauf der verlängerten Frist schriftlich in Verzug zu setzen, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Bestellung weiter aufrechterhalten will und die Bestellung wird immer um 4 weitere Wochen verlängert, bis der Käufer vor Ablauf von weiteren 4 Wochen den Verkäufer in Verzug setzt. Der Rücktritt muss vom Käufer schriftlich auf dem Postwege oder per Fax an die 06251-67793 versendet werden. Wird dem Verkäufer die Vertragserfüllung aus oben genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, wird der Verkäufer von seiner Lieferfrist frei und wird den Käufer umgehend darüber informieren und eine ggf. bereits erfolgte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer wegen Verzuges oder Nichterfüllung und/oder einer leichten Pflichtverletzung des Verkäufers, seines Erfüllungsgehilfen oder seines Vertreters sind (ausgenommen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) ausgeschlossen. Der Käufer kann dann vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung (z.B. Anzahlung) zurückfordern. Ein Schadens- oder Aufwendungsersatzanspruch des Käufers besteht nur in dem hier dargestellten Umfang.
Erst nach dem sicheren Eintreffen des Fahrzeuges kann die Werkstattplanung für evtl. Zubehörmontage (AHK, nachträgliche Sitzheizungsmontage, vereinbarte Endreinigungen, etc.) vorgenommen werden. Je nach Auslastung der Werkstatt kann sich die benötigte Zeit zur angegebenen Lieferzeit hinzuaddieren. Mo-Fr. nach 17:00 Uhr und ganztägig an Samstagen findet keine Fahrzeugauslieferung an Kunden statt, weil wir in diesen Zeiten personell schlechter aufgestellt sind.
Der Kaufpreis muss bis 15 Uhr am Vortage vor der Zulassung entrichtet sein. Es gelangen keine Fahrzeuge in die Zulassung, solange der vollständige Kaufpreis noch nicht entrichtet ist. Die Übergabe von Fahrzeug, Fahrzeugdokumenten einschließlich Serviceheft und Fahrzeugschlüssel erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Zahlungen werden als Überweisung oder in Bar, in Euro, angenommen. Andere Zahlungsmittel oder Zahlungsformen werden nicht akzeptiert. Sämtliche Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Die Preise bei Bestellung gelten bis zur Lieferung, solange keine Modelländerung oder Ausstattungsänderung eintritt. Bei zwischenzeitlichen Modelländerungen oder Ausstattungsänderungen werden die Mehrpreise des Lieferanten an den Käufer weiterberechnet. Es kann auch vorkommen, dass der Hersteller oder Lieferant bei Modelländerung die ursprüngliche Bestellung storniert, so dass das Nachfolgemodell erneut neu bestellt werden muss. Der Käufer kann in diesen Fällen keinen Schadenersatz gegenüber dem Verkäufer verlangen. Für den Kunden besteht dann allerdings auch keine Abnahmeverpflichtung auf das Nachfolgemodell. Die ursprüngliche Bestellung verliert in diesem Falle Ihre Gültigkeit.
Ist der Kunde an einer Lieferung des Nachfolgemodells interessiert und ist das Modell verfügbar, muss er in diesem Falle eine neue Bestellung zu den Nachfolgekonditionen tätigen.
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Nebenabreden keine Gültigkeit haben, wenn diese nicht als Zusatz im Vertrag festgehalten worden sind.
Gegenüber Unternehmen, die im gewerblichen Fahrzeughandel tätig sind, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Ansprüche auf Grundlage gesetzlicher Sachmängelhaftung sind gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Der Vermittler kann diesbezügliche Reklamationen ggf. entgegennehmen und an den Verkäufer weiterleiten. Erwirbt der Käufer das Fahrzeug in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, reduziert sich die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Sachmängel auf ein Jahr, sofern nicht der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die Reduzierung gilt auch nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso sind hiervon ausgenommen Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, sowie die Verletzung der unter §3 näher bezeichneten vertragswesentlichen Pflichten. Möglicherweise hat der Käufer im Falle eines Sachmangels die Wahl der Inanspruchnahme zwischen seinem Verkäufer und dem liefernden Vertragshändler. Nimmt der Käufer den Verkäufer auf Grundlage der gesetzlichen Sachmängelhaftung in Anspruch, tritt er gleichzeitig zugunsten des Verkäufers im Umfang der Realisierung dieser Ansprüche seine etwaigen Ansprüche aus der gleichen Sache gegen den liefernden Vertragshändler oder den Hersteller ab.
Bleibt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises länger als acht Tage nach vereinbarter Fälligkeit und/oder mit der Abnahme des Kaufgegenstandes ab mitgeteiltem Bereitstellungsdatum in Rückstand, so kann der Verkäufer (ggf. vertreten durch den Vermittler) dem Käufer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer bzw. der Vermittler kann dann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Verkäufer bzw. der Vermittler Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer bzw. der Vermittler einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Will ein Käufer ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, geht das nur, wenn die Forderung des Käufers auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Abrechnung ist der Käufer nur berechtigt, wenn der Verkäufer die Forderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Angabe der Ausstattungsmerkmale und Fahrzeugdaten oder bei Bestellung in der Fahrzeugproduktion irrtümlicherweise Fehler seitens des Verkäufers oder seines Lieferanten passieren können, was dazu führt, dass die in der Bestellung enthaltenen Ausstattungsmerkmale und Fahrzeugdaten nicht mehr vertragsgemäß sind. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in solchen speziellen und sehr seltenen Fällen folgende Regelungen Anwendung finden:
Alle möglichen Rücknahmeabwicklungen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers erläutert sind, werden wie folgt geregelt.
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Ist der Verkäufer, bzw. Vermittler Mitglied im Bundesverband Freier KFZ-Händler e.V. Bonn, kann der Käufer im Streitfall dessen Schiedsstelle schriftlich anrufen. Einigungsvorschläge der Schiedsstelle sind für den Käufer kostenlos und nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Seiten angenommen werden. Wird eine Schiedsstelle auf Antrag beider Parteien als Schiedsgutachter tätig, sind die von ihr getroffenen Feststellungen für beide Parteien verbindlich, es sei denn, sie sind offenbar unrichtig. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist der BVfK e.V. 53113 Bonn Bundeskanzlerplatz/Reuterstr.241 Tel.: 0228 85 40 90 FAX: 0228 85 40 928 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.automobilverband.de
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Gerichtsstand Bensheim.
Der Käufer kauft nach Kenntnisnahme und unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich vor seine AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Hiermit trete ich im Umfang die unter §9 beschriebenen etwaige Ansprüche gegen den liefernden Vertragshändler und/oder Hersteller an den Verkäufer ab:
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Ort, Datum, Unterschrift Käufer
Hiermit nimmt der Verkäufer die nebenstehende Abtretung an:
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Ort, Datum, Unterschrift Verkäufers
** Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission eines Fahrzeuges hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission aller in Deutschland angebotenen neuer Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren (RL 80/1268/EWG in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.